Störungen der Aufmerksamkeit



Aufmerksamkeitsstörung und Fahreignung


Ein wichtiges und vor allem für viele Betroffene relevantes Thema ist das Autofahren. Viele Betroffene wissen nicht, dass eine Aufmerksamkeitsstörung die Fahrtüchtigkeit in beträchtlicher Weise einschränken kann. Aufmerksamkeitsstörungen sind nicht so greifbar wie eine körperliche Beeinträchtigung und werden deshalb häufig nicht als einschränkend wahrgenommen.
Stellen Sie sich vor, Sie können sich nicht mehr auf zwei Dinge gleichzeitig konzentrieren. Autofahren erfordert ein hohes Maß an geteilter Aufmerksamkeit, man muss gleichzeitig Gas geben, lenken, schalten und auf den Verkehr achten. Obwohl viele Betroffene schon viele Jahre Autofahrer sind, kann eine Aufmerksamkeitsstörung die Fahrtüchtigkeit einschränken.
In einer neuropsychologischen Rehabilitation wird dies häufig untersucht  und eine Empfehlung ausgesprochen, ob eine Fahrtüchtigkeit momentan besteht oder nicht. Sind Sie selbst unsicher oder denken, Sie hätten es gerne noch einmal anderweitig abgeklärt, kann auch eine Fahrprobe (oder Probestunde) bei einer Fahrschule sinnvoll sein. Dort beurteilt dann ein professioneller Fahrlehrer, ob die Fahrtüchtigkeit nach wie vor besteht oder beeinträchtigt ist. Wichtig ist, dass Sie im Falle eines Unfalles nachweisen können, dass eine Fahrtauglichkeit besteht. Mehr zu rechtlichen Grundlagen und dem Thema Fahreignung erfahren Sie im gleichnamigen Abschnitt in diesem Ratgeber.

 

 


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