Fahreignung



Was beinhaltet eine neuropsychologische Untersuchung der Fahreignung?

Die Fahrerlaubnisverordnung (Anlage 5) schreibt vor, dass „Bewerber um die Erteilung oder Verlängerung einer Fahrerlaubnis“ sich untersuchen lassen müssen, ob eine Erkrankung vorliegt, die die Fahreignung ausschließt. Zusätzlich müssen besondere Anforderungen hinsichtlich folgender Punkte erfüllt werden

  • Belastbarkeit
  • Orientierungsleistung
  • Konzentrationsleistung
  • Aufmerksamkeitsleistung
  • Reaktionsfähigkeit

Diese Leistungen können besonders nach Hirnverletzungen beeinträchtigt sein. Eine neuropsychologische Untersuchung der Fahreignung beinhaltet computergestützte Testverfahren, die diese Leistungen untersuchen. Dabei müssen gewisse Mindestanforderungen, also gewisse festgesetzte Testergebnisse, erreicht werden. Wichtig ist an dieser Stelle noch zu unterscheiden, welche Art von Kraftfahrzeugen wieder benutzt werden sollen. Wenn die Fahrerlaubnis sich auf Fahrzeuge wie LKW ab 3,5 t und die Personenbeförderung bezieht, müssen wesentlich strengere Anforderungen erfüllt werden. Diese strengeren Anforderungen gelten auch für andere Beeinträchtigungen nach einer Hirnverletzung.

 


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