Fahreignung



Therapie der Fahreignung

Ein wesentlicher Bestandteil der Therapie der Fahreignung ist eine fundierte neuropsychologische Funktionstherapie. Diese beginnt bereits in der Rehabilitation nach der Akutphase und beinhaltet im ersten Schritt eine gründliche Diagnostik, um die Therapie spezifisch auf die neuropsychologischen Beeinträchtigungen abstimmen zu können. Eine weitere Möglichkeit, beziehungsweise sinnvolle Ergänzung, stellen Fahrstunden dar. Wie genau diese neuropsychologischen Trainings ablaufen und ab wann Fahrstunden sinnvoll sind, lässt sich wieder nicht pauschal beantworten. Da jede Hirnverletzung unterschiedlichste Beeinträchtigungen mit sich bringen kann, muss auch jede Therapie individuell von den behandelnden Ärzten und Therapeuten auf jeden einzelnen Betroffenen abgestimmt werden. Als Abschluss der therapeutischen Maßnahmen sollte eine Fahrverhaltensprobe durchgeführt werden, bei der speziell ausgebildete Fahrlehrer das Fahrverhalten bewerten. Eine negative Bewertung hat dabei nicht zur Folge, dass der Führerschein abgegeben werden muss. Allerdings kann sich im weiteren Verlauf herausstellen, dass die Therapie der Fahreignung nicht erfolgreich abgeschlossen werden kann. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, beinhaltet die weitere Therapie eine Anpassung der Lebensumstände des Betroffenen an die fehlende Fahreignung.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vielen Betroffenen mit einer Hirnschädigung nicht bewusst ist, dass ihre Erkrankung einen Einfluss auf die Fahreignung haben kann. Zu den rechtlichen Grundlagen für den Arzt und Neuropsychologen gehört eine Aufklärung des Patienten darüber, dass der Betroffene eigenverantwortlich die Vorsorgepflicht erbringen muss, also nachweisen muss, dass er trotz der Hirnverletzung wieder Auto fahren kann und das ein Nichtbeachten versicherungs- und strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Stellt der Arzt oder Neuropsychologe eine unzureichende Fahreignung fest, muss dieser den Betroffenen darüber aufklären und es schriftlich in der Krankenakte notieren. Der Arzt darf auch, falls eine Gefährdung anderer Personen besteht, die Schweigepflicht brechen und die Verkehrsbehörde verständigen. Dies kann besonders bei einer mangelnden Einsicht der Fall sein. Wie bereits zu Beginn erwähnt, gibt es keine allgemeingültigen Empfehlungen. Jede Gehirnverletzung führt je nach Ort und Ausmaß der Schädigung zu verschiedenen Beeinträchtigungen und somit auch zu unterschiedlichen Einschränkungen der Fahreignung. Als grobe Richtlinie kann man sagen, dass nach einer Hirnverletzung erst einmal eine dreimonatige Fahrpause eingelegt werden sollte. Bitte sprechen sie als Betroffene oder Angehörige immer erst mit ihren behandelnden Ärzten und Therapeuten, bevor sie wieder aktiv am Straßenverkehr teilnehmen.

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